Planer für Brandschutz
Für die meisten Bauvorhaben ist im Genehmigungsverfahren, gemäß der Berliner Bauordnung (BauOBln) nach § 67 ein Brandschutzkonzept zu erstellen, das abhängig von der Baumaßnahme durch einen Prüfingenieur für Brandschutz geprüft werden muss.
Unsere Planer für Brandschutz aus unserem Netzwerk aus Fachplanern erstellen Ihnen qualifizierte Brandschutzkonzepte und finden für ihr Bauvorhaben die richtige und preiswerteste Lösung, gerne stellen wir den Kontakt direkt her.
Durch frühzeitige Integration der Brandschutzkonzeptionierung bleiben Ihnen im Entwurfsprozess Ihres Gebäudes und im anschließenden Genehmigungsprozess Überraschungen erspart.
Da einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte in der Gebäudeplanung liegt, betrachten wir nicht ausschließlich die Seite des Brandschutzes. Wir berücksichtigen die Zusammenhänge der Gebäudeplanung, der ästhetischen und nutzungsbezogenen Auswirkung, sowie die wirtschaftlichen Konsequenzen der Brandschutzanforderungen. Unsere Lösungen werden somit immer die passendste Umsetzung des Gesamtkonzepts des Gebäudes darstellen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und beraten Sie gerne vorab auch unverbindlich.